Mit Tonwerk in eine saubere Zukunft!
Datum: 09.03.2010

Informationen zur BImSchV
Am 22. März 2010 tritt die 1. Bundesemissionsschutzverordnung oder 1. BImSchV in Kraft.
Die neue Verordnung gilt für Feuerungsanlagen ab einer Nennwärmeleistung ab 4KW.
Auf unserer Website haben wir unter www.twlag.ch/Emissionen-Feinstaub eine einfache Übersicht bezüglich der Erfüllung der Anforderungen geschaffen.
Wir von Tonwerk versichern Ihnen, dass unsere gesamte Produktpalette der Tonwerk-Speicheröfen die geforderten Normen der 1. BImSchV erfüllen!
Mit Tonwerk in eine saubere Zukunft